Quartiersentwicklung

Vom Gebäude zum Quartier zur Gesellschaft – gebaute Umwelt ist wesentlicher Bestandteil unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Wir arbeiten an den Rahmenbedingungen für lebenswerte und bezahlbare Stadtentwicklung.

Diese Rahmenbedingungen waren u.a. Thema  beim Deutschen Immobilien Kongress am 7. Mai 2015. Die Teilnehmer arbeiteten im Abschlusspanel Quartiersentwicklung die Auswirkungen von Gesetzen und Rahmenbedingungen auf das Quartier heraus. In der Podiumsdiskussion nahmen BFW-Präsident  Ibel und die vier baupolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen Heidrun Bluhm (Die Linke), Marie-Luise Dött (CDU/CSU), Michael Groß (SPD) und Christian Kühn (Bündnis 90/Grüne) Stellung zu den Herausforderungen im Quartier. Dabei stellte der Moderator und Journalist Christian Hunziker die Diskussion unter das Zitat von BFW-Präsident Ibel:

Politik und Branche sind derzeit zwei Züge, die in unterschiedliche Richtungen fahren. Im besten Fall auf unterschiedlichen Gleisen voneinander weg, im schlechtesten Fall auf demselben Gleis aufeinander zu.

 

Nachhaltige Immobilienwirtschaft ist abhängig vom Umfeld

Immobilienunternehmen wissen: Auch das beste Gebäude ist abhängig von einem intakten Umfeld. Das Credo „Lage,Lage,Lage“ meint nicht nur die unbebaute, sondern auch die bebaute Umgebung. Nachhaltige Immobilienwirtschaft hebt daher immer auch den Blick vom einzelnen Gebäude hin zum Quartier und überprüft, wie sich einzelne Regelungen und Marktanforderungen im Quartier widerspiegeln oder erfüllen lassen.

Funktionsmischung – das bunte Quartier

Die Ziele der heutigen Stadtentwicklung sind mit den vorhandenen gesetzlichen bzw. ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht in Übereinstimmung zu bringen. Während die bisherigen Rahmenbedingungen noch von der gegliederten Stadt ausgehen, ist zwischenzeitlich ein Streben nach Mischung erkennbar. Dadurch hat sich das Regel/Ausnahmeverhältnis verkehrt. Gleichzeitig haben sich die Teilbereiche Immissionen, Natur- und Umweltschutz, Brandschutz, Infrastruktur, Energieversorgung so entwickelt, dass  ihr Zusammentreffen im urbanen Raum zu Abwägungsprozessen führen, deren Ergebnisse  ohne klare politischen Vorgaben kaum rechtssicher und damit für Investoren planbar vorherzusagen sind. Der BFW hält es daher für dringend geboten die BauNutzVO zu überarbeiten und insbesondere eine Harmonisierung mit anderen Verordnungen und Gesetzen herbeizuführen. Insbesondere bedarf es einer Diskussion über die Abwägungsprozesse im urbanen Raum.

Es ist dringend erforderlich, ein besseres Miteinander von Wohnen und Gewerbe in städtischen Ballungsräumen zu ermöglichen. Eine reine Wohnbebauung schließt die gewerbliche Nutzung aus und umgekehrt. Wir wissen, dass in den Ballungsräumen gerade die Viertel am beliebtesten sind, wo beides möglich ist und Vielfalt herrscht. Die derzeitige Baunutzungsverordnung schließt Vielfalt aus, sie spiegelt das Gedankengut der 1950er Jahre wider. Damals bestanden reine Wohnsiedlungen neben reinen Gewerbegebieten. Heute wollen die Menschen beides miteinander kombinieren. Wir müssen die Baunutzungsverordnung anpassen, um das zu ermöglichen.

 Andreas Ibel, BFW-Präsident

Vereinfachte Zulässigkeitsprüfung bei Nachverdichtungsmaßnahmen

Vor allem in bereits dicht besiedelten und nachgefragten Innenstadtbereichen sollte eine vereinfachte Zulässigkeitsprüfung bei Nachverdichtungsmaßnahmen sowie auch Dachgeschossaufstockungen oder Innenhofbebauungen erfolgen. In diesem Zusammenhang sind sonstige rechtliche Vorschriften wie bspw. das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die damit in Verbindung stehende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu überprüfen und anzupassen.

Umwidmung von Gewerbegrundstücken

Es bestehen deutliche Kaufpreisunterschiede zwischen gewerblich nutzbaren Flächen und Wohnbauflächen. Dementsprechend sollte vermehrt die Umwidmung von Gewerbegrundstücken geprüft werden. In einer Analyse des BBSR wurde festgestellt, dass es im Zeitraum 2006 bis 2013 bundesweit 229 realisierte und geplante Umwandlungsprojekte von Nichtwohngebäuden zu Wohnraum gab. Insgesamt wurden somit mehr als 18.000 Wohnungen geschaffen.

Die Umnutzung zu Wohnzwecken ist nach den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer genehmigungspflichtig. Die daran geknüpften Anforderungen sind jedoch zum Teil sehr restriktiv und meist nicht mehr zeitgemäß. Richtlinien zu Abstandsflächen, Brand-, Lärm- und Schallschutz etc. sollten geprüft und großzügiger gestaltet werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, inwieweit bundesgesetzliche Vorgaben zu einer Erleichterung von Umwidmung beitragen können.

Sozialer Wohnungsbau: BFW-Stellungnahme zur Änderung des Grundgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat in  Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d GG soll dem Bund u.a. die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.

Die Stellungnahme des BFW vom 24.04.2018 unter 180424_BFW_Stellungnahme_GGÄnderung_Sozialer Wohnungsbau