BFW und IG BAU fordern neues Denken statt „Weiter so“, um Sozialen Wohnungsbau voranzutreiben

„Das „Weiter so“ beim Sozialen Wohnungsbau im Sondierungspapier bedeutet nicht nur Stillstand, sondern Abbau von bezahlbarem Wohnraum. Jedes Jahr fallen mehr Wohnungen aus der Bindung, als neue Sozialwohnungen gebaut werden. Das konnte die bisherige Förderung nicht aufhalten.

Das wird sich auch nicht ändern, wenn diese nun in ähnlicher Höhe zwei Jahre fortgesetzt wird“, warnten der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Robert Feiger und Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, heute unisono anlässlich der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD.

„Wie schon bei der Grunderwerbsteuer, der Grund- oder Mehrwertsteuer gilt auch beim Sozialen Wohnungsbau: Bund, Länder und Kommunen verzichten auf keine ihrer Einnahmequellen – nicht einmal bei der Wohnraumschaffung für die Bedürftigsten. Mehr noch: Der Staat gibt seine Einnahmen durch die Förderung nicht einmal vollständig zurück“, kritisierte Ibel.

In den Jahren 2020/2021 werden ca. 160.000 neue Sozialmietwohnungen gebraucht, um den derzeitigen Bedarf zu decken (Quelle: Pestel Studie). Deren Bau würde allein ein Mehrwertsteueraufkommen von 4 Mrd. EUR generieren, rechnete Feiger vor. Die Förderung für diesen Zeitraum soll laut Sondierungsvereinbarung insgesamt 2 Mrd. EUR betragen. “

Dazu Feiger: „Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt lässt es nicht zu, dass sich Bund und Länder im Windschatten des Neubaus ihre Kassen auch noch mit zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen füllen. Deutschland muss jetzt die von der EU Kommission soeben nochmals bestätigte Möglichkeit ergreifen, niedrigere Mehrwertsteuersätze zu erheben.“ Neben den Fördermitteln braucht es darüber hinaus auch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Bauleistungen für den sozialen Wohnungsbau, so der IG BAU -Bundesvorsitzende.

BFW und IG BAU verweisen auf einen aktuellen Gesetzentwurf der EU-Kommission, der es den Mitgliedsstaaten künftig ermöglicht, niedrigere Steuersätze festlegen zu können. Mit den neuen Regeln sollen die EU-Staaten sicherstellen, dass diese ermäßigten Steuersätze „zugunsten des Endverbrauchers“ seien und „ein Ziel von allgemeinem Interesse“ darstellen.

„Von der künftigen Bundesregierung brauchen wir radikales Neues Denken statt „Weiter so” – und zwar auch beim Sozialen Wohnungsbau. Mit einem niedrigeren Satz würde der soziale Wohnungsbau attraktiver für Investoren und würde den Schub bekommen, den er so dringend benötigt!“ resümierte BFW-Präsident Ibel. Der IG BAU-Bundesvorsitzende Feiger ergänzte: „Die Bundesregierung muss den Ball jetzt verwandeln, den die EU-Kommission ihr erneut zuspielt – zugunsten der Wohnraumsuchenden und Mieter mit kleinem Portemonnaie.“

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