Stellungnahmen

BFW-Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz (Referentenentwurf vom 23.01.2017)

Ergänzend und vertiefend zu der Stellungnahme der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland weist der BFW, als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft, dessen Mitglieder für 50 Prozent des Wohnungsneubaus und 30 Prozent des Neubaus von Wirtschaftsgebäuden in den Ballungszentren Deutschlands stehen, auf folgende Punkte hin:

  • Leistungsfähigkeit ist neben Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
  • Verletzung des „geltenden Wirtschaftlichkeitsgebotes“.
  • Berechnungen zum EFH 55 Standard basieren auf europarechtswidrigen Grundlagen.

 Die vollständige Stellungnahme erhalten Sie unter folgenden Link:

BFW_Stellungnahme_GEG_03.02.2017.pdf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm- TA Lärm)

Der BFW hat zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Stellung genommen.

Der Entwurf konkretisiert die immissionsrechtlichen Anforderungen für den neuen Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“ gem. § 6a BauNVO-E, so dass hierzu nunmehr eine abschließende Bewertung möglich ist.

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Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Die Beschlüsse der Bauministerkonferenz vom 29./30.10.2015 sind in dem Entwurf aufgegriffen worden, um mit der Novelle des Bauplanungsrechts zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in den Ballungsräumen beizutragen. Dieses Ziel kann jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht werden. Der Gesetzentwurf des BMUB enthält keine Vorschläge, die im Ergebnis zur Erleichterung von Wohnungsbauvorhaben führen.

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Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden 2016)

Aus Sicht der Medizin gibt es derzeit keinen nachgewiesenen kausalen Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und auftretenden gesundheitlichen Wirkungen. Aus medizinischer diagnostischer und therapeutischer Sicht ist eine Identifizierung und Quantifizierung von Schimmelpilzen im Innenraum nicht indiziert. Aus diesem Grund sollte noch einmal geprüft werden, inwieweit der Schimmelleitfaden auf notwendige und praktikable Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beschränkt werden kann. Die Kommentartabelle enthält entsprechende Vorschläge.

[Download nicht gefunden.] Kommentartabelle Schimmelleitfaden 2016 pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Stellungnahme des BFW anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die mit der MBO und der VV TB avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis 16. Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Haftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sich die Entwürfe der MBO und der VV TB mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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Stellungnahme des BFW zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die Eckpunkte für die „Deutsche Normungsstrategie 2020“. Hieran ist der BFW als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv beteiligt. Denn durch die Normung haben sich Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter, aus denen sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken ergeben. Diesen Fehlentwicklungen muss aus Sicht des BFW entgegengewirkt werden.

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BFW Stellungnahme: Überarbeitung des Kreditkostenstandardansatzes

Kaum ein Industriezweig ist so abhängig von der Kreditversorgung wie die Immobilienwirtschaft.
Etwa 50 Prozent aller Kredite in Deutschland werden für den Kauf und den Bau einer Immobilie
verwendet. Immobilien stellen für Investoren, anders als bei anderen Wirtschaftsgütern,
langlebige Wirtschaftsgüter dar, mit einer Lebensdauer von teilweise mehr als 50 Jahren, einer
geringen Transaktionshäufigkeit und einem hohen Kapitalbedarf, welcher nur über lange
Zeiträume zurückgezahlt werden kann.

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