Ergänzend und vertiefend zu der Stellungnahme der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland weist der BFW, als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft, dessen Mitglieder für 50 Prozent des Wohnungsneubaus und 30 Prozent des Neubaus von Wirtschaftsgebäuden in den Ballungszentren Deutschlands stehen, auf folgende Punkte hin:
- Leistungsfähigkeit ist neben Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
- Verletzung des „geltenden Wirtschaftlichkeitsgebotes“.
- Berechnungen zum EFH 55 Standard basieren auf europarechtswidrigen Grundlagen.
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