Lesen Sie hier die Stellungnahme des BFW Niedersachsen/Bremen zur Verlängerung der Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzen-Verordnung) in Bremen und Bremerhaven…
Seit 2013 gibt es in Bremen die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzen-Verordnung) in Bremen und Bremerhaven. Bei der Einführung argumentierte der damalige Bürgermeister, dass diese Verordnung nur eine Notmaßnahme sei und nach 5 Jahren zurückgenommen werden solle. Man wollte die Zeit nutzen, um den Wohnungsbau anzukurbeln und mehr bezahlbare und geförderte Wohnungen bauen, um damit den Druck aus dem Markt zu nehmen.
Nun wird die Verordnung zum wiederholen Male verlängert. Das zeigt deutlich, dass die Maßnahmen, die von der Bremer Landesregierungen getroffen wurden, nicht wirken. Der Wohnungsbau in Bremen ist aktuell auf einem Tiefstand, das Angebot an Wohnraum so gering wie noch nie. Bremen verfügt über zwei schlagkräftige Wohnungsgesellschaften, die große Bestände halten. Aber das reicht nicht aus. Die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung wird nicht dazu beitragen, dass dieser Mangel behoben werden kann. Die Verordnung nimmt den Investoren jeglichen Anreiz, in Bremen zu bauen. In unserer Stellungnahme haben wir die aus unserer Sicht maßgeblichen Punkte kritisiert und gleichzeitig auch konstruktive Anregungen gegeben, wie der Wohnungsmangel in Bremen effektiv beseitigt werden könnte.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme:
BFW-Stellungnahme-zur-Verlängerung-der-Kappungsgrenzenverordung-in-Bremen.pdf – Datei ansehen — Datei herunterladen