Agenda Aktuell

Niedersachsen: Bündnis für bezahlbares Wohnen gegründet

Bildquelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Bezahlbarer Wohnraum ist auch in Niedersachsen ein zunehmendes Problem, für dessen Lösung alle Kräfte gebündelt werden müssen. Deshalb hat die Landesregierung Niedersachsen gemeinsam mit dem BFW Landesverband Niedersachsen/Bremen und anderen Verbänden am 21. März das “Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen” gegründet. Umwelt- und Bauminister Olaf Lies kündigte die Gründung von fünf Arbeitsgruppen an, in denen Regierungsvorlagen erarbeitet und gemeinsam die Voraussetzungen für mehr bezahlbarem Wohnraum in Niedersachsen geschaffen werden sollen. Über den Auftakt des Bündnisses berichten wir in Kürze ausführlicher!


Vorschriften-Dschungel beim Ordnungsrecht

Kreuz- und Knoblauchkröten, die Großbaustellen lahmlegen, widersinnige Brandschutzregeln und nächtliches “Schäfchen zählen nach Bauherren-Art”: Dirk Salewski, BFW-Vorstand und Geschäftsführer von beta Eigenheim, berichtet über absurde Auswüchse des Ordnungsrechts.

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Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU, SPD

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst:

  1. Wohnraumoffensive
  • Unser Ziel ist es, dass 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Hierzu sind Maßnahmen im Bereich der Baulandmobilisierung, finanzielle Anreize und Maßnahmen zur Eigentumsbildung erforderlich.
  • Wir werden die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung verbessern.
  • Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern.
  • Wir werden den Gemeinden bundeseigene Grundstücke (BImA) für den Wohnungsbau zu vergünstigen Konditionen zur Verfügung stellen.
  • Finanzielle Anreize für den Wohnungsbau werden wir durch folgende Maßnahmen schaffen:
  • Wir werden durch zweckgebundene Zuweisungen die Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau auch für die Jahre 2020 und 2021 auf rechtssicherer Grundlage garantieren.
  • Wir schaffen steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsbau.
  • Wir werden Eigentumsbildung insbesondere für Familien finanziell unterstützen

2. Mieten

  • Unser Ziel ist es, dass eine finanzielle Überforderung von Mietern durch unverhältnismäßig steigende Mieten vermieden wird:
  • Wir werden durch Schaffung gesetzlicher Grundlagen die Einführung und Anwendung des „qualifizierten Mietspiegels“ verbreitern. Die Verlängerung des Bindungszeitraumes für einen qualifizierten Mietspiegel werden wir prüfen.
  • Die Mietpreisbremse wird zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes auf Wirksamkeit und insbesondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Rechtsprechung evaluiert.
  • Wir werden eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien werden wir regelmäßig prüfen.
  • Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung werden die Anforderungen der EnEV 2016 weiterhin maßgeblich sein, damit weiterer Kostenauftrieb für die Mietpreise vermieden wird. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiers- und Siedlungsebene bilanziert werden.
  • Modernisierungsumlagen sollen nicht zu unverhältnismäßigen Mieterhöhungen führen. Wir werden die Modernisierungsumlage mit Blick auf die gesunkenen Zinsen absenken und an den Zinsverlauf anpassen.

3. Kommunen

  • Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungsfähigen Kommunen im urbanen und ländlichen Raum, in Ost und West:
  • Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und anpassen, u.a. die Städtebauförderung und Integrationsprogramme.
  • Wir werden Strukturschwächen im ländlichen Raum, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern bekämpfen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, zum Beispiel durch Dezentralisierungsstrategien. Eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten. Dabei prüfen wir auch Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altenschulden und hohen Kassenkrediten.
  • Wir werden ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken.

Das Dokument steht hier zum Download bereit:

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Quo vadis Wohnungswirtschaft Osnabrück?

In der abschließenden Talkrunde diskutierten Eckard Lammers, Stv. Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Stefanie Nöthel, Abteilungsleiterin Städtebau und Wohnen beim Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Frank Otte, Stadtbaurat Osnabrück, Dirk Streicher, Vorstandsvorsitzender des BFW Niedersachsen/Bremen e.V. und David Huber, Geschäftsführer des BFW Niedersachsen/Bremen e.V. (v.l.n.r) über die Entwicklungen und Perspektiven des regionalen Wohnungsbaus in Osnabrück.
BFW Niedersachsen/Bremen diskutiert mit Branche über regionalen Wohnungsmarkt

Wie entwickelt sich die Wohnungswirtschaft in und um Osnabrück? Diese Frage war Grundlage der Veranstaltung „Quo vadis Wohnungswirtschaft Osnabrück“, die der BFW Niedersachsen/Bremen e.V.  gemeinsam mit der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim im November in Osnabrück ausgerichtet hat. Zusammen wurden Entwicklungen und Perspektiven des regionalen Wohnungsbaus betrachtet und diskutiert.

Der regionale Wohnungsmarkt in und um Osnabrück ist in Bewegung – der Trend geht auch in dieser Region ganz klar zur Rückkehr in die Stadt. Alle Beteiligten sind sich daher einig: Es gibt einen großen Bedarf an Wohnflächen. Herausforderungen dabei stellen vor allem die Ausweisung von Flächen, Sanierungen im Bestand und die steigenden Mobilitätsanforderungen dar. Dass das Thema auch in der Region Osnabrück eine entscheidende Rolle spielt, zeigte auch der gefüllte Veranstaltungsraum: Mehr Besucher als angemeldet kamen zusammen, um sich an der Diskussion zu beteiligen.

Zu wenig Kapazitäten

„Von Anfang der 1950er-Jahre bis Mitte der 1960er-Jahre wurden in Deutschland jährlich 500.000 bis 600.000 Wohnungen gebaut – warum ist es heute nicht mehr möglich, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?“, diese Frage stellte Dirk Streicher, Vorstandsvorsitzender des BFW Niedersachsen/Bremen e.V., zur Diskussion. Als eine Antwort darauf führte er an, dass inzwischen mehr Zeit zum Planen und Genehmigen beansprucht werde als für den eigentlichen Bau. Das liege nicht zuletzt daran, dass durch den Rückgang der Nachfrage an Wohnraum in der Vergangenheit die Kapazitäten bei Bauämtern und der Wohnungswirtschaft heruntergefahren wurden.

Sozialer Wohnungsbau für bezahlbaren Wohnraum

Stefanie Nöthel, Abteilungsleiterin Städtebau und Wohnen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, wies darauf hin, dass auch in Osnabrück der Bedarf an Wohnraum weiter ansteigen werde, da die Stadt Osnabrück wie viele andere Städte auch eine große Sogwirkung entwickele. „Wohnen in der Stadt muss für jeden bezahlbar sein“, so Nöthel. Der soziale Wohnungsbau sei zwar kein Allheilmittel, aber ein guter Weg, um bezahlbaren Wohnraum in den Städten zu schaffen. Ihr Appell an die Wohnungswirtschaft: „Engagieren Sie sich im sozialen Wohnungsbau, machen Sie Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit und nehmen Sie entsprechende Förderprogramme in Anspruch“.

Regionale Entwicklungen und Perspektiven in Osnabrück

Was die Stadt Osnabrück schon heute dafür tut, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und so dem steigenden Bedarf an Wohnraum in Osnabrück gerecht zu werden, stellte Frank Otte, Stadtbaurat Osnabrück, dar. Baulücken zu schließen und Flächen zu entwickeln sind nur zwei Beispiele dafür. „Der Trend zurück in die Stadt ist ein richtiger und zugleich wichtiger Trend“, erörtert Otte.  Gerade in den Städten seien die neuen Lebens- und Arbeitsmodelle hervorragend umsetzbar, da dort beispielsweise eine gute Mobilität gewährleistet ist. Eckhard Lammers, Geschäftsführer der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, schlug außerdem vor, insgesamt noch stärker mit dem Osnabrücker Umland zu kooperieren, um den Markt zu entspannen und mehr Bauland zu entwickeln.

Wünsch dir was

Die Vertreter der Wohnungswirtschaft wünschten sich mehr – bezahlbares – Bauland für Wohnraum und den Abbau von Regulierungen. Diese Forderung wurde auch durch verschiedene Wortmeldungen aus dem Publikum unterstützt. Stadtbaurat Otte erhoffte sich zudem Bauherren und Projektentwickler, die Flächen mit ihren Ideen entwickeln und die Stadt gestalterisch weiter vorantreiben. Auch Dirk Streicher zeigte sich noch nicht wunschlos glücklich: „Ich wünsche mir weiterhin einen vernünftigen und sachlichen Austausch auf fachlicher Basis und ein gegenseitiges Entgegenkommen aller Beteiligten.“

 


Alles sicher: Drei namhafte Wohnungsunternehmen erhalten Qualitätssiegel

Seit 2010 werden Wohnanlagen und Wohnprojekte mit diesem Siegel ausgezeichnet.

Hannover. Das Interesse der Wohnungswirtschaft am Qualitätssiegel sicheres Wohnen wird immer größer. In ihrer letzten Sitzung dieses Jahres hat die Jury der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau gleich sechs weitere Siegel verliehen – allesamt in der höchsten Kategorie.

Beworben hatten sich drei namhafte Wohnungsunternehmen: die hannoversche Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz mit den Bauabschnitten 2 bis 4 ihres Neubauprojekts SüdSüdWest in Misburg, die Wohnstätte Stade mit dem Vorhaben „Hahler Höhe 1“ und VW Immobilien mit den Projekten Drömlingshöhe und Glockenberg.  Die Auditoren hatten sich jeweils vor Ort von der außergewöhnlichen Qualität der Gebäudeensemble überzeugen können.

Die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz und VW Immobilien hatten bereits frühzeitig das Beratungsteam des Landeskriminalamtes in ihre Planungen einbezogen. Die Wohnstätte Stade hat die geforderten Qualitäten auch ohne externe Unterstützung erfüllt.

So unterschiedlich die Herangehensweise, so einheitlich das hohe Sicherheitsniveau, das in den Anlagen erreicht wird. „Dort wohnen die Menschen wirklich sicher“, war der einhellige Tenor von Auditoren und Jury, in der auch der BFW Niedersachsen/Bremen e.V. mit einer Stimme vertreten ist. Die Siegel werden zu gegebener Zeit von der Niedersächsischen Landesregierung übergeben.

Weitere Informationen zum Qualitätssiegel finden Sie unter www.sicherheit-staedtebau.de/nano.cms/das-qualitaetssiegel

 


BFW-Umfrage: Umsetzung von Wohntrends werden durch politische Rahmenbedingungen ausgebremst

Ob Flexibilisierung, Individualisierung oder Gebäudeintelligenz: Die Trends rund um die „Zukunft des Wohnens“ nehmen bei den Mitgliedsunternehmen des BFW Bundesverbandes einen hohen Stellenwert ein. Bei der Umsetzung der Zukunftstrends wird die mittelständische Immobilienbranche jedoch von den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ausgebremst. Zu diesem ernüchternden Fazit lassen sich die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage unter den BFW-Mitgliedsunternehmen zum „Wohnen der Zukunft“ zusammenfassen.

Welche Bedeutung haben welche Trends für die mittelständischen Immobilienunternehmen? Wieviele Unternehmen setzen diese bereits um? Und was sind die größten Hürden bei der Umsetzung dieser Trends in die Praxis?

Unsere detaillierten Umfrageergebnisse finden Sie hier:

BFW-Umfrage: Wohnen der Zukunft pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Digitalisierung in der Immobilienbranche

Wie wird die Digitalisierung die Gebäude von morgen verändern? Welche Investitionen sind für Unternehmen damit verbunden? Und wie weit sind die mittelständischen Unternehmen bei der Umsetzung? BFW-Präsident Andreas Ibel spricht im Interview über die Herausforderungen der Digitalisierung für die Immobilienbranche.


Alle Termine für die 1. Jahreshälfte 2018 im Überblick

Zuverlässige Informationen und kontinuierliche Kommunikation sind in der Wohn- und Immobilienwirtschaft von entscheidender Bedeutung, um rechtzeitig und souverän auf Veränderungen im Markt reagieren zu können.

Mit einem vielfältigen Programm für 2018 bietet Ihnen der BFW Niedersachsen/Bremen aktuelle Brancheninformationen rund um die Wertschöpfungskette Immobilie sowie unterschiedliche Netzwerkplattformen. Im neuen Seminarkalender finden Sie eine Übersicht der bevorstehenden Veranstaltungen und Seminare für das erste Halbjahr 2018.

Ob in geladener Runde beim Jahresempfang, beim nordwestdeutschen Immobilien Golf Cup abseits des Büroalltags oder im Rahmen von Fachseminaren: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen zu informieren und zugleich mit Branchenpartnern ins Gespräch zu kommen.

Wir freuen uns, Sie bei einer der nächsten Veranstaltungen zu begrüßen!

Den kompletten Seminarkalender können Sie hier herunterladen:

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Zukunft lässt sich bauen

6. nordwestdeutsche Immobiliennacht zur „Zukunft des Wohnens“

Die Frage, wie wir in der Zukunft wohnen, steht hoch oben auf der Agenda der Wohnungsunternehmen, so das Fazit der 6. nordwestdeutschen Immobiliennacht, die im Oktober in Bremen stattfand. „Unser Anspruch ist es, Wohnräume zu schaffen, in denen es Spaß macht, zu leben“, mit diesen einleitenden Worten eröffnete Dirk Streicher, Vorstandsvorsitzender des BFW Niedersachsen/Bremen, die Veranstaltung „Die Zukunft des Wohnens“. Inwieweit dabei die zukünftigen Ansprüche der Immobiliennutzer berücksichtigt werden können, wurde im Laufe des Abends von unterschiedlichen Facetten beleuchtet. Dass das Thema auf großes Interesse stößt, zeigten die rund 200 Teilnehmer, die sich im Anschluss an Vorträge und Diskussion noch bis in den späten Abend über Zukunftstrends austauschten.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag oder schauen Sie in der Bildergalerie vorbei.


Urteil des Landgerichts Berlin legt Fehlkonstruktion der Mietpreisbremse offen

Dieses hatte die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft, da die Vorschrift zu einer ungleichen Behandlung von Vermietern führe. Dies widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes.

„Auch wenn das Votum des Landgerichts keine konkreten Auswirkungen auf das Gesetz hat, kommt ihm eine große bundesweite Signalwirkung zu“, betonte Ibel: „Essenziell ist, dass das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis kommt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete als Bezugsgröße der Mietpreisbremse ungeeignet ist und den Gesetzeszweck, einkommensschwache Mieter zu schützen, grundlegend verfehlt. Das Urteil macht deutlich: Dem Instrument der Mietpreisbremse fehlt jegliche soziale Komponente.“

Dies gelte umso mehr, weil die praktische Umsetzung der Mietpreisbremse insbesondere in Berlin von der Politik nicht durch eine Wohnungsbauoffensive zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum begleitet wurde, so Ibel: „Statt dessen wurde der Wohnungsbau vielfach verhindert: Überzogene Forderungen in städtebaulichen Verträgen, der Ausschluss der privaten Investoren bei der Grundstücksvergabe und Beteiligung der kommunalen Gesellschaften beim Bieterwettstreit haben den Wohnungsbau zusätzlich erschwert und verteuert. Allein diese Politik führt die Mietpreisbremse ad absurdum“, resümierte Ibel.

Der BFW hatte in den vergangenen Jahren vielfach kritisiert, dass die Mietpreisbremse sozial ungerecht ist und von der Politik mit Erwartungen überfrachtet wurde. Diese konnte das Instrument nie erfüllen. Bezahlbare Mieten entstehen nur durch eine Ausweitung des Angebotes, so Ibel: „Jede gebaute Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt und wirkt sich dadurch günstig auf die Mieten aus – unabhängig davon, ob dabei ein Eigenheim, kommunaler oder privater Wohnungsbau entsteht. Deshalb muss die neue Bundesregierung endlich die Umsetzung der Maßnahmen anpacken, die das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen erarbeitet hat.“

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